WAS WIR TUN?
Unser Rundum-Service:

Wir von MEQ Gutachten kümmern uns von A bis Z  um alles an Ihrem Unfall­gutachten. Denn das Angebot eines kompe­ten­ten Kfz-Gut­achters um­fasst weit­aus mehr Leistun­gen als nur das Gut­achten zu erstellen und weiter­zu­geben.

 

MEQ Gutachten sind quali­fi­zier­te Experten in Sachen KFZ-Unfall­gut­achten. Wir beachten jeden Punkt wie z.B. Ermitt­lung der Nutzungs­aus­fall­entschädi­gung oder auch der Wert­verlust was nach dem Unfall an Ihrem Fahr­zeug verur­sacht worden ist. In Zusammen­arbeit mit unseren Partner Anwälten sind Sie immer in sicheren Händen. Es werden die Kosten des Gut­achtens als auch die Kosten für den Anwalt über­nommen.

 

 

SIE HATTEN EINEN UNFALL?
Wie gehen Sie vor wenn es kracht?

 

Ruhig bleiben.
Unfall­stelle Absichern, Warn­weste anlegen, etc.
 
Wenn nötig: erste Hilfe leisten und ggfls. Polizei & Kranken­wagen anrufen.
Kontakt­daten aus­tauschen.
Gegn. Kenn­zeichen & wenn vor­handen die Versiche­­rungs­daten. Im Ideal­fall ein Zwei­zeiler in dem der Unfall­gegner die Schuld zu gibt.

Wenn möglich: Unfall­stelle foto­grafie­ren, Daten für Beweise sichern.
Rufen Sie uns an.
Wir kümmern uns um die Schadens­­begut­­achtung, Gut­achten Erstel­lung und ein­reichen bei der gegn. Verische­rung in Koopera­tion mit unseren TOP Anwälten.

 


Bei Fremd­­verschul­­de­tem Unfall, hier spricht man von Haft­­pflicht­­schaden: Es entstehen Ihnen KEINE Kosten. Kontak­­tieren Sie uns, wir regeln alles für Sie!


 

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Unsere Leistungen


 

ERSTEL­LUNG VON SCHADENS­GUTACHTEN

Recht­liches zum Thema Kfz-Haft­­pflicht­­schaden. Sind Sie nicht Schuld am Unfall, liegt ein Haft­­pflicht­­schaden vor. Das BGB regelt im §249, dass der Schadens­­­verursacher bzw. dessen Haft­­pflicht­­versiche­­rung alle die beim Unfall verur­sach­ten Kosten, regu­­lieren muss. Der Geschä­digte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie einge­treten.


Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versiche­­rer regu­lieren muss:
Abschlepp­­kosten, Repara­­tur des Fahr­zeugs, Sach­­verständigen­­gebühren, Miet­­wagen oder Nutzungs­­aus­fall­­gebühren, Rechts­­anwalts­­gebühren, eine mögliche Wert­minde­rung, Schmerzens­­geld, even­­tueller Verdienst­­aus­fall, Gebühren für eine Reparatur­­bestätigung

 


FAHRZEUG­BEWER­TUN­GEN NACH EINEM VERKEHRS­UNFALL

Die korrekte Ermitt­lung des Wieder­­beschaffungs­­wertes in einem Schaden­­gutachten ist elemen­­tare Grund­lage eines beweis­­sichern­den Gut­­ach­tens nach einem Verkehrs­unfall. Der Wieder­­beschaffungs­­wert beziffert die Summe, die der Geschä­­digte im Falle eines Unfalls auf­­wenden muss, um ein gleich­­artiges und gleich­­werti­ges Ersatz­­fahr­zeug kurz­­fristig zu beschaffen (Grund­­satz der Natural­­restitution, vgl. §242 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeit­­punkt des Unfalls. Berück­­­sichti­­­gung findet hierbei - im Gegen­­satz zum Markt­­wert - vor allem der gewerb­­liche Handel, der Wieder­­beschaffungs­­wert enthält somit stets (anteilige) Mehr­­wert­­steuer und die in der jeweiligen Preis­­klasse übliche Händler­­gewinn­­spanne.

 


KOSTEN­VOR­ANSCHLAG OHNE VERSTECKTE KOSTEN

Ein Kosten­­vor­anschlag, rechtlich auch Kosten­­anschlag genannt, ist eine kauf­­männi­sche Vor­­kalkula­­tion, die mit einem rechts­­verbind­lichen Angebot verglichen werden kann. Ein Kosten­­vor­anschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vor­­stellung zu ver­schaffen, was ihn ein bestimm­ter Auftrag kosten würde.

 

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