Wir von MEQ Gutachten kümmern uns von A bis Z um alles an Ihrem Unfallgutachten. Denn das Angebot eines kompetenten Kfz-Gutachters umfasst weitaus mehr Leistungen als nur das Gutachten zu erstellen und weiterzugeben.
MEQ Gutachten sind qualifizierte Experten in Sachen KFZ-Unfallgutachten. Wir beachten jeden Punkt wie z.B. Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung oder auch der Wertverlust was nach dem Unfall an Ihrem Fahrzeug verursacht worden ist. In Zusammenarbeit mit unseren Partner Anwälten sind Sie immer in sicheren Händen. Es werden die Kosten des Gutachtens als auch die Kosten für den Anwalt übernommen.
Rechtliches zum Thema Kfz-Haftpflichtschaden. Sind Sie nicht Schuld am Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.
Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer regulieren muss:
Abschleppkosten, Reparatur des Fahrzeugs, Sachverständigengebühren, Mietwagen oder Nutzungsausfallgebühren, Rechtsanwaltsgebühren, eine mögliche Wertminderung, Schmerzensgeld, eventueller Verdienstausfall, Gebühren für eine Reparaturbestätigung
Die korrekte Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes in einem Schadengutachten ist elementare Grundlage eines beweissichernden Gutachtens nach einem Verkehrsunfall. Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §242 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei - im Gegensatz zum Marktwert - vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne.
Ein Kostenvoranschlag, rechtlich auch Kostenanschlag genannt, ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot verglichen werden kann. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde.