Abstimmungen mit Versicherungen können – vor allem nach einem Unfall – anstrengend sein. Telefonate und Emails rauben kostbare Zeit. Oft scheint man auf sich allein gestellt zu sein. Welche Werkstatt ist die richtige? Welche Daten benötigt meine Versicherung? Unser Team aus KFZ-Experten steht Ihnen in dieser stressigen Situation zur Seite. Wir kümmern uns um all Ihre Fragen und betreuen Sie, solange wie Sie unsere Hilfe benötigen. Wir erledigen für Sie diese Abstimmungen und beschaffen Ihnen die notwendigen Informationen. Alles komplett kostenlos für Geschädigte bzw. bei unverschuldeten Unfällen. Auf Wunsch kümmern wir uns für Sie auch um alle Werkstatt-Prozesse.
Wussten Sie, dass Anfahrt & Erstellung eines Kfz-Haftpflichtschaden-Gutachtens für Sie völlig kostenfrei ist? Die Anfahrt & das Gutachten sind für den Geschädigten kostenlos, da die Kosten hierfür von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Rufen Sie uns an und wir unterstützen Sie von Anfang bis zum Ende. Egal wo Ihr Fahrzeug steht, ein Anruf genügt. Wir kommen in und um München kostenlos zu Ihnen!
Rechtliches zum Thema Kfz-Haftpflichtschaden. Sind Sie nicht Schuld am Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.
Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer regulieren muss:
Ein professionelles Unfallgutachten ist die Grundlage für die Abwicklung all Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung. Diese tragen auch die Kosten für das Schadengutachten. Der eklatante Unterschied zu einem Kostenvoranschlag: Er deckt nicht jeden Ihrer Ansprüche ab! Wie zum Beispiel die Fotodokumentation des Fahrzeugs und die Ermittlung der Vorschäden. Oder die Angabe, ob das Auto noch verkehrssicher ist.
Wie setzen Sie also Ihre Forderungen gegen den Schädiger in vollem Umfang durch? Lassen Sie von uns fach- und sachgerecht alle Beweise aufnehmen, die die Schadenhöhe und den Umfang des Schadens bestimmen. Wir erstellen ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Unfallgutachten, das zahlreiche Vorteile bietet und vor Gericht als Beweis anerkannt wird.
Auf der Straße oder dem Parkplatz kann es jederzeit passieren, dass Ihr Auto ohne Ihr Verschulden beschädigt wird. Der Verursacher des Unfalls muss dafür aufkommen. Meist kann ein Laie aber nicht abschätzen, wie groß der Schaden ist oder welche Auswirkungen er auf die Fahrtüchtigkeit des Autos hat. Auch wenn es wie ein Bagatellschaden aussieht – der scheinbar harmlose Parkrempler richtet manchmal eine tiefergehende Beschädigung an.
Damit Sie bei der Regulierung des Schadens keine Nachteile haben, benötigen Sie ein Schadengutachten oder Unfallgutachten. Dies gibt Ihnen darüber hinaus Auskunft über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Wir kommen zeitnah zu Ihnen nach Hause und begutachten Ihr Fahrzeug. Als Experten in Sachen Unfallgutachten und Schadengutachten ermitteln wir unabhängig und neutral den vollen Schadensumfang.
Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen ein verlockendes Angebot für Ihren Schadenfall macht: Sie haben immer das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl! Der Vorteil, wenn Sie unser Kfz-Ingenieurbüro beauftragen: Wir beurteilen den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der gegnerischen Versicherung umfassend und neutral.
Wichtig!
Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Somit muss der Schadensverursacher oder dessen Versicherung die entstandenen Gutachterkosten im Rahmen der Regulierung erstatten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es die entsprechende Regelung im § 249 BGB.
Nach jedem Unfall stellt sich zuerst die Frage der Schuld. Diese stellt in erster Linie die Polizei vor Ort fest. Sollten Sie unverschuldet oder teilverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, haben Sie in der Regel nach § 249 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz. Um Ihre Ansprüche bestmöglich gegen die gegnerische Versicherung durchsetzen zu können, erstellen wir für Sie schnell und kompetent ein professionelles Haftpflichtschaden-Gutachten. Laut Rechtssprechung gehört der Kostenaufwand für ein Schadengutachten mit zum Schadensumfang eines Unfalls und wird bis auf sogenannte Bagatellschäden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei der Erstellung des Schadengutachten ermitteln wir zudem eine durch den Unfall eingetretene Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Damit ist es möglich, den Schaden an Ihrem Kfz genau zu beziffern und der gegnerischen Versicherung vorzulegen
Beim Kaskoschaden wird unterschieden zwischen Voll- und Teilkaskoschaden. Worin sich die beiden unterscheiden, erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.
Ein Kaskoschaden wird in Vollkasko und Teilkasko unterteilt. Während die Vollkasko auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt, schützt die Teilkasko vor Schäden durch äußere Einflüsse.
Teilkaskoschaden – Was ist abgedeckt?
Wichtige Hinweise zur Schadensabwicklung
In der Kaskoversicherung beauftragt meist der Versicherer einen Gutachter zur Schadenbewertung. Allerdings haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht, bei Zweifeln einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.
Unser Tipp: Sind Sie mit der Schadenbewertung nicht einverstanden? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite!